ALLGEMEINE INFOS VON A-Z.

Wir empfehlen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Startbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe der Stadtbahn-Haltestelle Glocksee.

Der Zielbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe der Stadtbahn-Haltestelle Kröpcke.

 

Halbmarathon (21,0975 km)

H/21 for Two (Etappen von 11 km und 10 km)

Im Startbereich befindet sich die Garderoben-Annahme in der Lenaustraße, dort sind sichtbar DSV-LKW platziert. Während des Laufs findet der Transfer der DSV-LKW statt und die Garderoben-Ausgabe findet in der Nähe des Zielbereichs (An der Börse) statt.

Es wird keinen offiziellen Kleiderbeutel geben. Die maximale Größe beträgt 55 cm x 40 cm x 20 cm.

Es wird keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe übernommen.

Männer/Frauen: Die Einteilung erfolgt nach Jahrgangsklassen M/W HK, M/W30, M/W35, M/W40, M/W45, M/W50, M/W55, M/W60, M/W65, M/W70, M/W75 und älter.

Folgende Leistungen sind in der Meldegebühr enthalten:

  • Startnummer
  • RUN CITY. Stirnband mit Reflektor
  • Umkleiden
  • Garderobe
  • Toiletten
  • HotSpots an der Strecke
  • Pacemaker-Teams alle 10 min von 1:20 h bis 3:00 h
  • 5 Versorgungsstellen
  • Zwischenzeit-Messung bei 10 km
  • Erinnerungs-Medaille für Finisher
  • Medizinische Versorgung im Bedarfsfall
  • hochwertige Zielverpflegung
  • Staffel-Wechselzone
  • Staffel-Treffpunkt für gemeinsamen Zieleinlauf
  • vermessene und bestenlistenfähige Laufstrecke
  • Streckensicherung
  • organisatorische Maßnahmen
  • Zeitmessung und Ergebnisdienst
  • Urkundenbereitstellung im Internet
  • Lizenz- und Verbandsabgaben

Für alle Zielzeiten ab 1:20 h sind Pacemaker-Teams auf der Strecke, markiert durch große Flags und grelle T-Shirts. Sie unterstützen die Teilnehmenden beim Erreichen Ihrer Zielzeit.
Dieser Service gilt für folgende Finisherzeiten:
1:20 h - 1:30 h - 1:40 h - 1:50 h - 2:00 h - 2:10 h - 2:20 h - 2:30 h - 2:40 h - 2:50 h - 3:00 h

Jede Staffel erhält ein Startnummernband. Daran ist die zu übergebende Nummer mit Timing Chip (der Staffelstab). 

Jede/r Teilnehmer*in erhält zusätzlich je eine Nummer, daran ist kein Chip.

Die Startunterlagen-Ausgabe erfolgt gegen Vorlage der Meldebestätigung in der enercity Konzernzentrale (Glockseeplatz 1, 30169 Hannover).

Öffnungszeiten:
Samstag (10. Oktober), 12:00 – 18:00 Uhr
Sonntag (11. Oktober), 12:00 - 17:00 Uhr

Bitte trage die Rufnummer einer Kontaktperson und etwaige Vorerkrankungen auf der Rückseite Deiner Startnummer in den dafür vorgesehenen Feldern ein!

Der Startschuss für alle Teilnehmenden erfolgt um 17:00 Uhr auf der Braunstraße.

In den Start- und Zielbereichen wird es Umkleidemöglichkeiten in der Nähe der Garderoben-Aufbewahrung geben.

Nach dem Zieleinlauf können die Urkunden digital in der Ergebnisliste abgerufen werden.

Teilnehmende, die langsamer als das Zeitlimit von 3:00 h (ab Überquerung der Startlinie) sind oder die Cut-off-Punkte nicht rechtzeitig passieren, müssen die offizielle Strecke verlassen. 

  • km 11,4 (EP 3) - 18:50 Uhr
  • km 15,2 (EP 4) - 19:23 Uhr
  • km 18,8 (EP 5) - 19:54 Uhr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN.

Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der World Athletics (WA) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.
Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

Startberechtigt ist jede/r, der/die das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den/die Sportler*in in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat, bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der o.g. Sportverbände verstößt, einer Sperre seitens einer der genannten Sportverbände unterliegt, dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping), den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt, die Startnummer gar nicht oder nicht an der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt, mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt, den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.

Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Zudem erklärt er, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und allen elektronischen Medien einverstanden. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich den in der Ausschreibung aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Teilnahmebedingungen zu. Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Meldegeld gewesen wäre.

Die Bereitstellung der im Rahmen der Anmeldung zum H/21 - Halbmarathon Hannover angegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Teilnahme am H/21 - Halbmarathon Hannover und ist für die Teilnahme zwingend erforderlich.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die eichels GmbH, Geschäftsführer Stefanie Eichel und Carsten Krebs, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover, Tel. +49 511 288793–0, E-Mail kontakt(at)eichels-event.com.
Wir verwenden die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten zur Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung, genauer: Anmeldung/Registrierung Teilnehmer/in, Erstellung einer Teilnehmer-/Starterliste, Veröffentlichung auf der Internetseite www.halbmarathon-hannover.de sowie Aufnahme der für die Zeitmessung erforderlichen, Daten, Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnislisten – letzteres solange die Veranstaltung H/21 - Halbmarathon Hannover durchgeführt und beworben wird, somit auch zum Ergebnisvergleich mit Folgeveranstaltungen-, Zusendung von Informationsmaterial über die Veranstaltung(en), E-Mail-Marketing (d.h. Versendung eines Newsletters an alle angemeldeten Teilnehmer mit Informationen zur Veranstaltung, Sponsoren und Produkten von Kooperationspartnern sowie Ankündigung weiterer Veranstaltungen der Veranstalterin).
Das schließt darüber hinaus den Zweck der medizinischen Betreuung und Versorgung während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung mit ein.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte der Durchführung der Veranstaltung, zu Abrechnungs- und Zahlungszwecken, zur Zeitmessung, Erstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen in sämtlichen bekannten Medien sowie zur gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos weitergegeben werden dürfen. Zur Abrechnung, Zahlungsabwicklung der Meldegebühren und der Umsetzung des ausgeschriebenen Wettkampfes sowie dann auch zu Zeitnahme und Ergebnisermittlung im ausgeschriebenen Wettampf geben wir die Daten weiter an:
race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen, Tel. +49 7031 4920245 / stuttgart(at)raceresult.de.

Die Übermittlung der E-Mail-Adresse erfolgt an den Fotopartner zur Information der Verfügbarkeit der bei der Veranstaltung gemachten Fotos: 
Sportograf Digital Solutions GmbH, Süsterfeldstrasse 170, 52072 Aachen | legal@sportograf.com

Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-,Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an eichels GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover
 

Bildrechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden.

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Der Veranstalter haftet - ausgenommen von den im Haftungsausschluss genannten Schäden - nur bis zur Höhe der für die Veranstaltung unterhaltenen Haftpflichtversicherung, bei Personen- und Sachschäden derzeit bis zu einem Betrag in Höhe von 2.600.000,- Euro. (Höchstersatzleistung für alle Schadensfälle) Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird ausdrücklich anerkannt!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe.

Änderungen vorbehalten!